Damit Sie sich bei Ihrem Messebesuch sicher fühlen, finden Sie hier alle Maßnahmen, mit denen Sie sich und andere schützen. Diese Maßnahmen gehören ja im Moment sowieso zu unserem öffentlichen Leben dazu und sind dadurch bereits bekannt und eingeübt. Ihr Wohlbefinden wird durch die Frischluftanlage der Messe, ausreichende Möglichkeiten für Handhygiene, breite Ausweichflächen sowie eine professionelle Reinigung sichergestellt.

Mindestabstand einhalten!
Wichtig: Bitte halten Sie den Sicherheitsabstand von 1,5 m zwischen Personen in allen Bereichen auf dem Messegelände ein. Wir sorgen dafür, dass Ihr Messebesuch sicher ist – von der individuellen Planung der Eingangssituation über Flächenvergrößerungen bis hin zu optimiertem Ein- und Ausgangsmanagement für das Messegelände.

Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht!
Bei Ihrem Messebesuch / Ihrer Messeteilnahme gilt in allen Innenräumen die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Im Freigelände entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, solange die Abstandsregeln befolgt werden.

In gekennzeichneten Bereichen und an Tischen (auch Stehtisch), ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung möglich. In diesem Fall ist die Aufnahme der Kontaktdaten der beteiligten Personen notwendig.
Registrierung am Messestand leicht gemacht mit der App darfichrein.de
Wie in der Gastronomie gilt auch an Messeständen, an denen gastronomische Services oder längere Beratungen in Anspruch genommen werden die Registrierungs- und Dokumentationspflicht.
Die App darfichrein.de ist eine unkomplizierte Lösung für Aussteller und Besucher, um die Registrierung kontaktlos, zeitsparend und ohne Zettelwirtschaft durchzuführen.
Zur App darfichrein.de finden Sie hier mehr Informationen

Auf Umarmung und Händeschütteln verzichten!
So schützen Sie sich und die anderen Besucher und Aussteller


Regelmäßiges Hände waschen!
Regelmäßiges Hände desinfizieren!
Dafür stehen Ihnen ausreichend Toilettenanlagen zur Handreinigung und genügend Desinfektionsmittelspender überall im Messegelände zur Verfügung.


Hust- und Niesetikette beachten!
Bei Krankheit kein Messebesuch!
KEIN Messebesuch gilt für:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen vor ihrem Besuchstag.
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
- Personen die sich in den letzten 14 Tage vor dem Besuch in einem vom Auswärtigen Amt definierten, int. Risikogebiet aufgehalten haben, sind ohne negatives Testergebnis vom Messebesuch ausgeschlossen.
Aktuelle Auflistung dieser Risikogebiete